Grenzgänger österreich schweiz home office
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Juni 2023 waren sogar 100% Telearbeit möglich.
Dank des aktuellen Abkommens sind auch Grenzgänger, die zu 50% im Homeoffice arbeiten in der Schweiz sozialversichert. Die Zuständigkeit der Sozialversicherung bleibt jedoch nur in der Schweiz, wenn maximal 49,9% der Arbeitszeit aus dem Home Office in Deutschland gearbeitet wird.
Juli 2023 ermöglicht jedoch eine neue multilaterale Vereinbarung den Grenzgängerinnen und Grenzgängern in bestimmten Staaten, die Zuständigkeit für die Sozialversicherungen nicht wechseln zu müssen, wenn der Anteil der Telearbeit weniger als 50% (der Gesamtarbeitszeit) beträgt (siehe neue Vereinbarung).
Die Liste der betroffenen Staaten und Erläuterungen zu den Bedingungen für die Anwendung der Vereinbarung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).
Wenn sich ein Arbeitnehmer in einer Situation befindet, in der die Voraussetzungen für die Unterstellung unter die Schweizer Sozialversicherungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind, muss der Schweizer Arbeitgeber die Sozialbeiträge an die zuständige Stelle im Ausland abführen.
Die geltenden Gesetze lassen ihnen dabei allerdings nur einen begrenzten Spielraum. Fragen im Hinblick auf die Sozialversicherungen, das Steuerrecht und das Arbeitsrecht müssen geklärt werden, damit es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine negativen Konsequenzen gibt. Stattdessen sind Arbeitnehmer vollständig in Deutschland renten- und sozialversicherungspflichtig.
Einkommensteuer bei mehr als 50% Homeoffice
Für Arbeitnehmer, die mehr als 50% im Homeoffice arbeiten und daher keine G-Bewilligung erhalten, gilt in der Schweiz „Brutto = Netto“.
Das bedeutet, dass das gesamte Bruttogehalt ausgezahlt wird.
In Deutschland fallen dann die Beiträge zur Renten- und Sozialversicherung sowie die komplette Einkommensteuer an.
Krankenversicherung bei mehr als 50% Homeoffice
Eine Krankenversicherung in der Schweiz ist in dieser Konstellation nicht möglich.
Stattdessen muss eine private Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden oder einer gesetzlichen Krankenkasse beigetreten werden.
Dabei ist zu beachten, dass die gesamten Beiträge zur Krankenversicherung vom Arbeitnehmer allein getragen werden müssen und nicht – wie bei deutschen Arbeitgebern – zu 50% vom Arbeitgeber übernommen werden.
Wir empfehlen in diesem Fall eine kostenfreie Beratung zur Wahl der besten Krankenversicherung.
Grenzgänger-Status im Home Office während der Pandemie
Bis zum Beginn der Covid-19 Pandemie konnten Grenzgänger maximal 25% der Tätigkeit von zuhause aus ausführen ohne ihren Grenzgänger-Status zu verlieren.
Während der Pandemie wurde diese Regelung ausgesetzt, sodass auch 100% im Homeoffice im Wohnsitzland aus gearbeitet werden konnte, ohne dass dies Auswirkungen auf Sozialversicherungen hatte.
Grenzgänger
Auch nach dem Ende der Pandemie war es Grenzgängern möglich, 100% im Homeoffice im Wohnsitzland zu arbeiten.
Überschritten sie diese Grenze, verloren sie ihren Grenzgänger-Status und mussten die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt war, dass Arbeitgeber die notwendige G-Bewilligung für ihre Angestellten beantragen mussten. Juni 2023 verlängert.
Diese Regeln wurden in der EU-Verordnung 883/2004 festgelegt.
Vor der Pandemie durften Grenzgänger, sofern sie mehr als 25% ihrer Arbeitszeit in ihrem Wohnsitzland verbrachten, ihre Sozialversicherungsbeiträge im Wohnland abführen. Die Plattform ALPS wurde entsprechend angepasst und beinhaltet nun den neuen Geschäftsfall “grenzüberschreitende Telearbeit”.
Offizielle Informationen zur Homeoffice-Regelung für Grenzgänger finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Für wen gilt die neue Home Office Regelung?
Die neue Regelung für die Home Office Arbeit gilt für alle Personen, die unter das Freizügigkeitsabkommen der EU/EFTA-Staaten fallen.
Die Einkünfte, die während einer möglichen Arbeitsphase im Homeoffice erzielt werden (selbst wenn diese nur einen Tag andauert), müssen in Italien besteuert werden.
Mit dem Ende der während der Pandemie eingeführten Sonderreglung für die Besteuerung gibt es für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich zum jetzigen Zeitpunkt keine besondere Steuerregelung in Bezug auf das Arbeiten im Homeoffice.
Sämtliche an ihrem Wohnsitz erzielten Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit bleiben der Besteuerung in ihrem Wohnsitzstaat unterstellt.
Arbeitsrecht
Es wird dringend empfohlen, im Arbeitsvertrag explizit zu regeln, welches Arbeitsrecht gelten soll.
Für den Arbeitnehmer hat das direkte Auswirkungen auf Sozialversicherungen, Steuern und Krankenversicherung.
Sozialversicherungen bei mehr als 50% Homeoffice
Ohne Grenzgänger-Bewilligung sind Arbeitnehmer nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland sozialversicherungspflichtig.
Dies bedeutet auch, dass keine Ansprüche auf AHV/IV in der Schweiz entstehen.
Die COVID-19-Pandemie hat diesen Trend noch verstärkt. Am 15. Die Zunahme von Home-Office hat in einem grenzüberschreitenden Kontext auch Folgen für die Besteuerung. Diese Regelung galt bis Ende Juni 2023 (offizielle Quelle: bsv.admin.ch).
Das bedeutet, dass Grenzgänger auch bei 100% Arbeit im Home-Office der Sozialversicherungspflicht in der Schweiz unterstellt sind.
Auch das Modell der Grenzgänger Krankenversicherung in der Schweiz blieb ihnen verfügbar.
Wochengrenzgänger
Für Wochengrenzgänger ist die Situation bezüglich Arbeit im Wohnsitzland im Home-Office etwas komplizierter.
In der Konsultationsvereinbarung vom 26.
Juni 2023?
Wie oben beschrieben, gilt ab dem 1. Bis zu 50% Telearbeit bedeutet mehr Flexibilität und weniger Pendeln für Grenzgänger, die im Home Office arbeiten können.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Grenzgänger können nun regulär 50% ihrer Arbeitszeit auch vom Homeoffice im Wohnland arbeiten.
Ob die Tätigkeit im Homeoffice jedoch möglich ist, hängt selbstverständlich von der Art der Tätigkeit und vom Einverständnis des Arbeitgebers ab.
Aktuell dürfen Grenzgänger 50% der Arbeitszeit im Homeoffice leisten, ohne den Grenzgänger-Status zu verlieren.
Bis zur Covid-19 Pandemie waren höchstens 25% möglich.
Juli 2023 gibt es keinen Zuständigkeitswechsel bei Telearbeit unter 50% in Staaten, die das multilaterale Abkommen unterzeichnen.
Das bedeutet, dass es für Grenzgänger bei Telearbeit im Homeoffice von bis zu 49,9% der Arbeitszeit keine Veränderungen bei der Zuständigkeit von Kranken- und Sozialversicherungen kommt. Januar 2023 ist es auf beiden Seiten der französisch-schweizerischen Grenze möglich, bis zu 40% der Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten, ohne dass dadurch die gewöhnliche Steuerregelung der Grenzgänger in Frage gestellt wird.
In Deutschland kann bei einer Vollzeitbeschäftigung der Grenzgängerstatus erhalten bleiben, sofern sich der Beschäftigte mindestens einmal pro Woche an seinen Schweizer Arbeitsplatz begibt.
Die Besteuerung von Grenzgängern mit Wohnsitz in Italien (in einem Umkreis von 20 km um die Schweizer Grenze) wird per 1.
Ab dem 01.07.2023 dürfen Grenzgänger nur noch maximal 49,9% der Arbeitszeit im Home Office verbringen, wenn sie den Grenzgängerstatus behalten wollen.
Dürfen Grenzgänger im Home Office arbeiten?
Grenzgänger in der Schweiz dürfen grundsätzlich aus dem Home Office in Deutschland arbeiten. VOn der Regelung ausgeschlossen sind:
- Personen, die neben der Telearbeit gewöhnlich weitere Tätigkeiten (z.B.